Ausschreibung
Luftgewehr – Luftgewehr-AuflageLuftpistole – Luftpistole-Auflage
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1. Allgemeines 1. 1 Vom Brandenburgischen Schützenbund e.V. (BSB) werden gemäß Sportordnung Punkt 0.9.2 „Landesliga - Wettkämpfe“, Luftgewehr, Luftpistole und Luftgewehr/ Luftpistole - Auflage, durchgeführt. 1. 2 Die Landesliga dient der Ermittlung des Landes - Mannschaftsmeisters in der offenen Klasse mit dem Luftgewehr, Luftpistole und dem LG / LP-Auflage, für das Jahr in dem die Landesliga endet. 1. 3 Von den Kreisschützenbünden werden Kreis - Liga – Wettkämpfe gemäß eigener Ligaordnung durchgeführt. Sie haben keinen Meisterschaftscharakter. 1. 4 Es darf nur auf zugelassenen Standanlagen geschossen werden. 1. 5 Alle Teilnehmer an der Landesliga unterwerfen sich durch ihre Teilnahme der Landesligaordnung. Wo der Wortlaut der Ligaordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. 1. 6 Wenn hier nichts anderes gesagt, gilt die Sportordnung des DSB. 1. 7 Entscheidungsstelle bei Unstimmigkeiten in der Landesliga ist der Referent Liga. Er kann zur Entscheidungsfindung weitere sachkundige Personen hinzuziehen. Endgültig entscheidet die Technische Kommission des BSB`s. Entscheidungsstelle bei Unstimmigkeiten in den Ligawettkämpfen des Kreises ist der zuständige Kreisschützenbund. Die Entscheidung des Kreisschützenbundes ist endgültig. 1. 8 In der Landesliga Luftgewehr / Luftpistole sind nur männliche / weibliche Schützen ab der Jugendklasse und älter startberechtigt. Teilnehmer aus der Schülerklasse haben keine Startberechtigung. 1. 9 In der Landesliga LG / LP - Auflage sind nur männliche / weibliche Schützen ab der Altersklasse und älter startberechtigt. 1. 10 Maßgeblich für die Festsetzung der Klassenzugehörigkeit ist das Sportjahr. Zur Überprüfung der Klassenzugehörigkeit ist der gültige Wettkampfpass auf Verlangen vorzuzeigen. 1. 11 Für Waffen, Bekleidung, Ausrüstung, Munition sind die teilnehmenden Schützen selbst verantwortlich. Vor und nach jedem Durchgang kann eine Waffenkontrolle durchgeführt werden. 1. 12 Helfer sind durch die teilnehmenden Vereine in ausreichender Anzahl zu stellen.
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2. Meldungen 2. 1 Die Mannschaftsleiter der in der Landesliga verbleibenden Mannschaften melden bis zum 15.März eines jeden Jahres schriftlich dem Referenten Liga ihre Mannschaft. Absteiger aus der Bundesliga melden die Teilnahme an der Landesliga unverzüglich nach ihrem Abstieg. Eine spätere Nachmeldung ist nicht mehr möglich. Bis zum 30.09. eines jeden Jahres muss die namentliche Meldung der 5 Stamm- und 5 Ersatzschützen mit Geburtsdatum und den zur Erstellung der 1. Setzliste erforderlichen Ringzahlen schriftlich durch die Mannschaftsleiter an den Referenten Liga erfolgen (Anlage 1). Wurde das Kontingent der Ersatzschützen nicht ausgeschöpft, ist eine Nachmeldung bis spätestens zum 3. Wettkampfort mit Kopie der Sportcard (diese Schützen müssen aus dem gemeldeten Verein sein) möglich. 2. 2 Die Kreissportleiter melden bis zum 15.März eines jeden Jahres, schriftlich dem Referenten Liga ihren jeweiligen Aufsteiger in die Landesliga. Hierzu erforderlich, Vereinsname, Anschrift des Mannschaftsbetreuers und dessen Telefonnummer und emailadresse 2. 3 Die Kreise senden ihre Abschlusstabellen, Mannschaft sowie Einzel, dem Referenten Liga nach Abschluss ihrer Rundenwettkampfsaison zu. 3. Wettkampfplanung 3. 1 Die Wettkampftermine setzt in der Landesliga der Referent Liga an. 3. 2 Die Wettkampfsaison beginnt im Oktober und endet nach dem Aufstiegswettkampf. 3. 3 Wettkamptermine und Orte der Landesliga werden in den „gelben Seiten“ des Brandenburger Sportschützen und auf der Homepage des Brandenburgischen Schützenbundes bekannt gegeben. 4. Klasseneinteilung 4. 1 Die Ligawettkämpfe werden grundsätzlich in „offener Klasse“ geschossen. 4. 2 Die Landesliga besteht maximal aus 8 Mannschaften. 4. 3 In der Landesliga kann aus jedem Verein jeweils nur eine Mannschaft starten. Ist eine zweite Mannschaft aufstiegsberechtigt, verbleibt sie in der unteren Klasse. 5. Mannschaftsstärken 5. 1 Eine Mannschaft besteht aus 5 Einzelschützen (Stammschützen) und aus maximal 5 Ersatzschützen. 5. 2 Stammschützen der Landesliga dürfen nicht in unteren Ligen starten. 5. 3 Schützen des gleichen Vereins aus unteren Ligen dürfen in der Landesliga (als Ersatzschützen) starten, ohne die Startberechtigung in den unteren Ligen zu verlieren. Nach einem 3-maligen Einsatz (=Einzelwettkampf), können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen starten. Sie werden dann zu Stammschützen und in der
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Setzliste mit „F“ gekennzeichnet. 5. 4 Stammschützen der oberen Ligen dürfen nicht in der Landesliga starten 6. Durchführung ( A - Formalien ) 6. 1 Der Referent Liga gibt die komplette Setzliste und die Ansetzung der neuen Saison den beteiligten Vereinen schriftlich bekannt. 6. 2 Für die erste Setzliste der neuen Saison sind folgende Ergebnisse maßgebend und zwar in dieser Reihenfolge: Durchschnitt der Vorsaison in der Landesliga, Durchschnitt der Kreisliga Ergebnis Landesmeisterschaft, Ergebnis Kreismeisterschaft sowie Ergebnis der Vereinsmeisterschaft (per Protokoll). Bei Ringgleichheit gilt Losentscheid durch die Ligaleitung. Für Absteiger aus der Bundesliga zählt der Schnitt der Vorsaison. 6. 3 Der Nachweis ist vom Verein vor Beginn der Saison dem Referent Liga vorzulegen. Liegt kein Ergebnisse vor, wird der Listenplatz ausgelost. 6. 4 Die Setzliste wird nach jedem Wettkampfwochenende von der Ligaleitung neu erstellt und den Vereinen zugestellt. Unvollständige Ergebnisse gehen nicht in die Setzliste ein. 6. 5 Es werden nur vollständige Mannschaften gewertet. 6. 6 Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig bis zum Kommando „START“ an, wird der Wettkampf für die vollständig angetretene Mannschaft mit 5:0 Punkten gewertet. Alle erreichten Einzelergebnisse werden in der Einzelwertung und in der Setzliste gewertet. 6. 7 Bis 45 Minuten vor dem Start ist die Mannschaft spätestens namentlich zu melden. 6. 8 Eine Mannschaft gilt auch dann als unvollständig, wenn sie mit unberechtigten Schützen angetreten ist. Das gleiche gilt auch für alle Ergebnisse, die auf Grund einer falschen Setzlistenposition erzielt wurden. 6. 9 Ein Vorschießen wird nicht gestattet. 7. Durchführung ( B – das Schießen ) 7. 1 Alle Landesliga Mannschaften schießen an einem Tag am selben Ort. 7. 2 In der Landesliga LG / LP -Auflage ist der durchführende Verein für die Standauflagen verantwortlich. 7. 3 Die zugeordneten Schützen treten nebeneinander an. 1 : 1, 2 : 2, 3 : 3, 4 : 4 und 5 : 5 7. 4 In der Landesliga LG, LP werden 40 Schuss geschossen. Luftgewehr 1 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe, Luftpistole 2 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe. In der Landesliga LG / LP - Auflage werden 30 Schuss geschossen. Luftgewehr-A 1 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe, Luftpistole–A 2 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe. 7. 5 Der Landesligawettkampf wird nach der Bundesligaordnung gestartet.
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7. 6 Die Wettkampfzeit in der Landesliga Luftgewehr, Luftpistole beträgt: 10 Minuten beziehen der Stände, 15 Minuten Vorbereitungszeit inklusive Probeschießen, 40 Wertungsschüsse in 60 Minuten Wettkampfzeit, gemeinsamer Start. Bei elektronischen Anlagen - 40 Wertungsschüsse in 50 Minuten 7. 7 Die Wettkampfzeit in der Landesliga LG / LP-Auflage beträgt: 10 Minuten beziehen der Stände, 15 Minuten Vorbereitungszeit inklusive Probeschießen, 30 Wertungsschüsse in 45 Minuten Wettkampfzeit, gemeinsamer Start. Bei elektronischen Anlagen - 30 Wertungsschüsse in 35 Minuten 7. 8 Die Scheiben sind unverzüglich nach Beendigung des Schießens der Wettkampfleitung zur Auswertung vorzulegen. Ein nochmaliges Durchblättern der beschossenen Scheiben ist nicht gestattet. 7. 9 Die Auswertung der Wettkampfscheiben erfolgt mittels Ringlesemaschine. 7. 10 Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt (5:0 , 4:1 , 3:2). 7. 11 Ergebnisgleichheit der Einzelschützen wird durch Stechen gebrochen (shoot off), und findet unmittelbar nach Beendigung des Durchganges statt. Jede Stechpaarung erhält 2 Minuten Vorbereitungszeit und 50 Sekunden Wettkampfzeit. Die Paarung 5 schießt vor 4 usw. 7. 12 Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Mannschafts- punkte, der Verlierer erhält zwei Minuspunkte. 7. 13 Beide Mannschaftsführer unterschreiben nach der Bekantgabe des Ergebnis den Wettkampfzettel, erst dann ist der Wettkampf beendet. 7. 14 Die Führung der Tabellen obliegt dem Referent Liga. 7. 15 In der Tabelle erfolgt nur eine Mannschaftswertung. 8. Auf - und Abstieg 8. 1 Eine Mannschaft aus der 2. Bundesliga-Ost steigt in die jeweilige Landesliga ab. 8. 2 Die jeweilige Siegermannschaft und der Zweitplatzierte der Landesliga nimmt an den Aufstiegskämpfen zur 2. Bundesliga teil. Wünscht ein Verein (schriftlich begründet) den Aufstieg nicht, bzw. ist er nicht berechtigt so nimmt die nächst platzierte Mannschaft (bis höchstens Platz 5) am Aufstiegswettkampf teil. 8. 3 Die jeweils 8 platzierte Mannschaft der Landesliga schießt einen aus 2x30 oder 2x40 Schuss Programmen bestehenden Aufstiegskampf, mit den möglichen Aufsteigern aus den Kreisklassen. 8. 4 Es steigen grundsätzlich so viele Mannschaften auf, wie zur Bildung der vollständigen Landesliga (8 Mannschaften) notwendig sind. 8. 5 Scheidet ein Verein im Laufe der Saison aus, wird dieser als 1. Absteiger gewertet. 9. Wettkampfleitung 9. 1 Die Landesligawettkämpfe werden durch den Referenten Landesliga und mindestens zwei Nationale Kampfrichter des BSB`s, und durch qualifizierte Helfer teilnehmender Gilden und Vereine durchgeführt.
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10. Einsprüche 10. 1 Bei Verstößen gegen diese Ligaordnung bzw. die Sportordnung des DSB ist der Einspruch an den BSB möglich. Der Einspruch ist unter schriftlicher Begründung nach dem Wettkampf an den Wettkampfleiter des Wettkampfes zu richten. Der Einspruch muss vom Wettkampfleiter der Veranstaltung auf der Wettkampfliste als „Einspruchsvorbehalt“ bei Eintritt des Einspruchsgrundes mit Angabe der Einspruchsgründe festgehalten werden. Die Einspruch einlegende Mannschaft hat einen Vorschuss auf die Einspruchsgebühr in Höhe von 25 € innerhalb der Einspruchsfrist an den Wettkampfleiter zu zahlen. Die Einspruchsgebühr wird bei einem Unterliegen einbehalten und bei einem Erfolg zurückgezahlt. 10. 2 Der Einspruch ist von einem Mitglied der Wettkampfleitung, das nicht an der Entscheidung, gegen die Protest eingelegt wurde, beteiligt ist, und von zwei unabhängigen Mannschaftsleitern (Mannschaftsleiter von Mannschaften, die nicht direkt betroffen sind) sofort zu behandeln und zu entscheiden, die Entscheidung ist zu begründen. Es kann nur über die vom Wettkampfleiter bestätigten Einspruchsgründe entschieden werden. Ein Nachschieben von Gründen ist nicht zulässig. 10. 3 Sollte keine sofortige Einigung erzielt werden, hat der Wettkampfleiter den Einspruch über den Referent Liga an die TK des BSB`s weiterzuleiten 10. 4 Die TK des BSB`s entscheidet endgültig. 11. Sanktionen 11. 1 Bei Nichtantreten einer Landesligamannschaft, was nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist der Verein mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 € zu belegen. Das Bußgeld ist auf das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen. Die Wettkampfwertung erfolgt gemäß Ziffer 6.7 11. 2 Beim wiederholten Nichtantreten einer Landesligamannschaft ist der Verein mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00€ zu belegen. Das Bußgeld ist auf das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen. Gleichzeitig erfolgt der Ausschluss der Mannschaft aus der Landesliga und steht als 1. Absteiger fest. Die bislang geschossenen Wettkämpfe werden alle annulliert und aus der Mannschaftstabelle gestrichen. Die Einzelergebnisse der Gegner werden weiterhin in der Einzelwertung und Setzliste gewertet. 12. Startgeld 12. 1 Das Startgeld pro gemeldeter Mannschaft in der Landesliga beträgt 150,00 €. 12. 2 Das Startgeld ist nach Erhalt der Landesliga - Unterlagen sofort auf das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen. 12. 3 Das Startgeld für jede teilnehmende Mannschaft am Aufstiegskampf
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beträgt 50,00 € und ist vor Ort an den Wettkampfleiter zu zahlen. 13. Ehrungen 13. 1 Die 1. platzierte Mannschaft der jeweiligen Landesliga erhält den Titel Landesmannschaftsmeister in der offenen Klasse. 13. 2 Die jeweils 1. platzierten Mannschaften erhalten den Wanderpreis des BSB`s. 13. 3 Die Mannschaftsschützen der jeweils ersten 3 Mannschaften der Landesliga erhalten Medaillen. 13. 4 Alle Mannschaften erhalten Wandteller mit ihrer Platzierung. 13. 5 Die ersten fünf Einzelschützen der Landesliga Luftgewehr, Luftpistole und LG-Auflage/ LP-Auflage erhalten Pokale. In die Einzelwertung kommen nur Schützen die 50% und mehr der Wettkämpfe bestritten haben. 13. 6 Auf schriftlichen Wunsch werden Teilnehmerplatzierungsurkunden ausgegeben.
Anlage 1 Meldung Verein
Reiner Schmid
Referent Landesliga des BSB`s
Beschlossen vom Sportausschuss des BSB`s am 15.Oktober 2016