Ausschreibung

Luftgewehr – Luftgewehr-Auflage
Luftpistole – Luftpistole-Auflage

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1.  Allgemeines    1. 1 Vom Brandenburgischen Schützenbund e.V. (BSB) werden gemäß  Sportordnung Punkt 0.9.2 „Landesliga - Wettkämpfe“, Luftgewehr,  Luftpistole und Luftgewehr/ Luftpistole - Auflage, durchgeführt. 1. 2 Die Landesliga dient der Ermittlung des  Landes - Mannschaftsmeisters in der offenen Klasse mit dem Luftgewehr, Luftpistole und dem LG / LP-Auflage, für das Jahr in dem die  Landesliga endet.       1. 3 Von den Kreisschützenbünden werden Kreis - Liga – Wettkämpfe gemäß eigener Ligaordnung durchgeführt. Sie haben keinen  Meisterschaftscharakter. 1. 4 Es darf nur auf zugelassenen Standanlagen geschossen werden. 1. 5 Alle Teilnehmer an der Landesliga unterwerfen sich durch ihre  Teilnahme der Landesligaordnung. Wo der Wortlaut der Ligaordnung eine eindeutige Auslegung nicht  zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. 1. 6 Wenn hier nichts anderes gesagt, gilt die Sportordnung des DSB. 1. 7 Entscheidungsstelle bei Unstimmigkeiten in der Landesliga ist der  Referent Liga. Er kann zur Entscheidungsfindung weitere sachkundige  Personen  hinzuziehen. Endgültig entscheidet die Technische  Kommission des BSB`s. Entscheidungsstelle bei Unstimmigkeiten in den Ligawettkämpfen des Kreises ist der zuständige Kreisschützenbund.  Die Entscheidung des Kreisschützenbundes ist endgültig.  1. 8 In der Landesliga Luftgewehr / Luftpistole sind nur männliche / weibliche Schützen ab der Jugendklasse und älter startberechtigt. Teilnehmer aus der Schülerklasse haben keine Startberechtigung. 1. 9 In der Landesliga LG / LP - Auflage sind nur männliche / weibliche Schützen ab der Altersklasse und älter startberechtigt. 1. 10 Maßgeblich für die Festsetzung der Klassenzugehörigkeit ist das  Sportjahr. Zur Überprüfung der Klassenzugehörigkeit ist der gültige  Wettkampfpass auf Verlangen vorzuzeigen. 1. 11 Für Waffen, Bekleidung, Ausrüstung, Munition sind die  teilnehmenden Schützen selbst verantwortlich. Vor und nach jedem Durchgang kann eine Waffenkontrolle durchgeführt werden. 1. 12 Helfer sind durch die teilnehmenden Vereine in ausreichender Anzahl  zu stellen.
 

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2.  Meldungen    2. 1 Die Mannschaftsleiter der in der Landesliga verbleibenden  Mannschaften melden bis zum 15.März eines jeden Jahres  schriftlich  dem Referenten Liga ihre  Mannschaft. Absteiger aus der Bundesliga melden die Teilnahme an der Landesliga unverzüglich nach ihrem Abstieg. Eine spätere Nachmeldung ist nicht mehr möglich.  Bis zum 30.09. eines jeden Jahres muss die namentliche Meldung  der 5 Stamm- und 5 Ersatzschützen mit Geburtsdatum und den zur Erstellung der 1. Setzliste erforderlichen Ringzahlen schriftlich durch die Mannschaftsleiter an den Referenten Liga erfolgen (Anlage 1). Wurde das  Kontingent  der  Ersatzschützen  nicht  ausgeschöpft, ist  eine  Nachmeldung bis spätestens zum 3. Wettkampfort  mit Kopie der Sportcard (diese Schützen müssen aus dem gemeldeten Verein sein) möglich. 2. 2 Die Kreissportleiter melden bis zum 15.März eines jeden Jahres,  schriftlich dem Referenten Liga ihren jeweiligen Aufsteiger in die  Landesliga. Hierzu erforderlich, Vereinsname, Anschrift des  Mannschaftsbetreuers und dessen Telefonnummer und emailadresse 2. 3 Die Kreise senden ihre Abschlusstabellen, Mannschaft sowie Einzel, dem  Referenten Liga nach Abschluss ihrer Rundenwettkampfsaison zu.    3.  Wettkampfplanung    3. 1 Die Wettkampftermine setzt in der Landesliga der Referent Liga an. 3. 2 Die Wettkampfsaison beginnt im  Oktober und endet nach dem Aufstiegswettkampf. 3. 3 Wettkamptermine und Orte der Landesliga werden in den „gelben Seiten“ des Brandenburger Sportschützen und auf der Homepage des Brandenburgischen Schützenbundes bekannt gegeben.    4.  Klasseneinteilung    4. 1 Die Ligawettkämpfe werden grundsätzlich in „offener Klasse“ geschossen. 4. 2 Die Landesliga besteht maximal aus 8 Mannschaften. 4. 3 In der Landesliga kann aus jedem Verein jeweils nur eine  Mannschaft  starten. Ist eine zweite Mannschaft aufstiegsberechtigt, verbleibt sie in der  unteren Klasse.    5.  Mannschaftsstärken    5. 1 Eine Mannschaft besteht aus 5 Einzelschützen (Stammschützen) und aus maximal 5 Ersatzschützen. 5. 2 Stammschützen der Landesliga dürfen nicht in unteren Ligen starten. 5. 3 Schützen des gleichen Vereins aus unteren Ligen dürfen in der Landesliga (als Ersatzschützen) starten, ohne die Startberechtigung in den unteren Ligen zu verlieren. Nach einem 3-maligen Einsatz (=Einzelwettkampf), können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen starten. Sie werden dann zu Stammschützen und in der
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Setzliste mit „F“ gekennzeichnet.   5. 4 Stammschützen der oberen Ligen dürfen nicht in der Landesliga  starten    6.  Durchführung ( A - Formalien )    6. 1 Der Referent Liga gibt die komplette Setzliste und die Ansetzung der neuen Saison den  beteiligten Vereinen schriftlich bekannt.  6. 2 Für die erste Setzliste der neuen Saison sind folgende Ergebnisse  maßgebend und zwar in dieser Reihenfolge:   Durchschnitt  der  Vorsaison in der Landesliga,   Durchschnitt der Kreisliga    Ergebnis  Landesmeisterschaft,  Ergebnis Kreismeisterschaft sowie  Ergebnis der Vereinsmeisterschaft (per Protokoll).  Bei Ringgleichheit gilt Losentscheid durch die Ligaleitung. Für Absteiger aus der Bundesliga zählt der Schnitt der  Vorsaison. 6. 3 Der Nachweis ist vom Verein vor Beginn der Saison dem  Referent Liga vorzulegen. Liegt kein Ergebnisse vor, wird der  Listenplatz ausgelost. 6. 4 Die Setzliste wird nach jedem Wettkampfwochenende von der  Ligaleitung neu erstellt und den Vereinen zugestellt. Unvollständige Ergebnisse gehen nicht in die Setzliste ein. 6. 5 Es werden nur vollständige Mannschaften gewertet. 6. 6 Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig bis zum Kommando „START“ an, wird der Wettkampf für die vollständig  angetretene Mannschaft mit 5:0 Punkten gewertet. Alle erreichten Einzelergebnisse werden in der Einzelwertung und in der Setzliste gewertet. 6. 7 Bis 45 Minuten vor dem Start ist die Mannschaft spätestens namentlich zu melden. 6. 8 Eine Mannschaft gilt auch dann als unvollständig, wenn sie mit unberechtigten Schützen angetreten ist. Das gleiche gilt auch für alle Ergebnisse, die auf Grund einer falschen Setzlistenposition erzielt wurden. 6. 9 Ein Vorschießen wird nicht gestattet.     7.  Durchführung ( B – das Schießen )    7. 1 Alle Landesliga Mannschaften schießen an einem Tag am selben Ort. 7. 2 In der Landesliga  LG / LP -Auflage ist der durchführende Verein für  die Standauflagen verantwortlich. 7. 3 Die zugeordneten Schützen treten nebeneinander an. 1 : 1, 2 : 2, 3 : 3, 4 : 4 und 5 : 5 7. 4 In der Landesliga LG, LP werden 40 Schuss  geschossen. Luftgewehr 1 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe, Luftpistole 2 Schuss pro Wettkampfspiegel bei Papierscheibe. In der Landesliga LG / LP - Auflage werden 30 Schuss geschossen. Luftgewehr-A 1 Schuss pro Wettkampfspiegel bei  Papierscheibe, Luftpistole–A 2 Schuss  pro  Wettkampfspiegel  bei  Papierscheibe. 7. 5 Der Landesligawettkampf wird nach der Bundesligaordnung  gestartet.
 
 
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7. 6 Die Wettkampfzeit in der Landesliga Luftgewehr, Luftpistole beträgt:  10 Minuten beziehen der Stände, 15 Minuten Vorbereitungszeit inklusive Probeschießen, 40  Wertungsschüsse in 60 Minuten Wettkampfzeit, gemeinsamer  Start. Bei elektronischen Anlagen - 40 Wertungsschüsse in 50 Minuten 7. 7 Die  Wettkampfzeit  in  der  Landesliga  LG / LP-Auflage  beträgt: 10 Minuten beziehen der Stände, 15 Minuten Vorbereitungszeit inklusive Probeschießen, 30  Wertungsschüsse in 45 Minuten Wettkampfzeit, gemeinsamer  Start. Bei elektronischen Anlagen - 30 Wertungsschüsse in 35 Minuten 7. 8 Die Scheiben sind unverzüglich nach Beendigung des Schießens der Wettkampfleitung zur Auswertung vorzulegen. Ein nochmaliges  Durchblättern der beschossenen Scheiben ist nicht gestattet. 7. 9 Die Auswertung der Wettkampfscheiben erfolgt mittels Ringlesemaschine. 7. 10 Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt  (5:0 , 4:1 , 3:2). 7. 11 Ergebnisgleichheit der Einzelschützen wird durch Stechen gebrochen (shoot off), und findet unmittelbar nach Beendigung des Durchganges statt. Jede Stechpaarung erhält 2 Minuten Vorbereitungszeit und 50 Sekunden Wettkampfzeit. Die Paarung 5 schießt vor 4 usw. 7. 12 Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Mannschafts- punkte, der Verlierer erhält zwei Minuspunkte. 7. 13 Beide Mannschaftsführer unterschreiben nach der Bekantgabe des Ergebnis den Wettkampfzettel, erst dann ist der  Wettkampf beendet. 7. 14 Die Führung der Tabellen obliegt dem Referent Liga. 7. 15 In der Tabelle erfolgt nur eine Mannschaftswertung.    8.  Auf - und Abstieg    8. 1 Eine Mannschaft aus der 2. Bundesliga-Ost steigt in die jeweilige Landesliga ab. 8. 2 Die jeweilige Siegermannschaft und der Zweitplatzierte der Landesliga nimmt an den Aufstiegskämpfen zur 2. Bundesliga teil. Wünscht ein Verein (schriftlich begründet) den Aufstieg nicht, bzw. ist er nicht berechtigt so nimmt die nächst platzierte Mannschaft (bis höchstens Platz 5) am Aufstiegswettkampf teil. 8. 3 Die jeweils 8 platzierte Mannschaft der Landesliga schießt einen aus  2x30 oder 2x40 Schuss Programmen bestehenden Aufstiegskampf,  mit den möglichen Aufsteigern aus den Kreisklassen. 8. 4 Es steigen grundsätzlich so viele Mannschaften auf, wie zur Bildung  der vollständigen Landesliga (8 Mannschaften) notwendig sind. 8. 5 Scheidet ein Verein im Laufe der Saison aus, wird dieser als 1. Absteiger gewertet.      9.  Wettkampfleitung    9. 1 Die Landesligawettkämpfe werden durch den Referenten Landesliga  und mindestens zwei Nationale Kampfrichter des  BSB`s, und durch  qualifizierte Helfer teilnehmender Gilden und Vereine durchgeführt.
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   10.  Einsprüche    10. 1 Bei Verstößen gegen diese Ligaordnung  bzw. die Sportordnung des  DSB  ist der Einspruch an den BSB möglich. Der Einspruch ist unter schriftlicher Begründung nach dem  Wettkampf  an  den  Wettkampfleiter des Wettkampfes zu  richten. Der Einspruch muss vom Wettkampfleiter der Veranstaltung auf der  Wettkampfliste als „Einspruchsvorbehalt“ bei Eintritt des  Einspruchsgrundes mit Angabe der Einspruchsgründe festgehalten  werden.  Die Einspruch einlegende Mannschaft hat einen Vorschuss auf die  Einspruchsgebühr in Höhe von 25 € innerhalb der Einspruchsfrist  an  den Wettkampfleiter zu zahlen. Die Einspruchsgebühr wird bei einem Unterliegen einbehalten und  bei einem Erfolg zurückgezahlt. 10. 2 Der Einspruch ist von einem Mitglied der Wettkampfleitung, das nicht  an der Entscheidung, gegen die Protest eingelegt wurde, beteiligt ist,  und von zwei unabhängigen  Mannschaftsleitern (Mannschaftsleiter  von Mannschaften, die nicht direkt betroffen sind) sofort zu  behandeln und zu entscheiden, die Entscheidung ist zu begründen. Es  kann nur über die vom Wettkampfleiter bestätigten  Einspruchsgründe entschieden werden. Ein Nachschieben von  Gründen ist nicht zulässig. 10. 3 Sollte keine sofortige Einigung erzielt werden, hat der  Wettkampfleiter den Einspruch über den Referent Liga an die TK des  BSB`s weiterzuleiten 10. 4 Die TK des  BSB`s entscheidet endgültig.     11.  Sanktionen    11. 1 Bei Nichtantreten einer Landesligamannschaft, was nicht auf höhere  Gewalt zurückzuführen ist, ist der Verein mit einem Bußgeld in Höhe  von 50,00 € zu belegen. Das Bußgeld ist auf das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen.  Die Wettkampfwertung erfolgt gemäß Ziffer 6.7 11. 2 Beim wiederholten Nichtantreten einer Landesligamannschaft ist der  Verein mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00€ zu belegen. Das Bußgeld ist auf das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen. Gleichzeitig erfolgt der Ausschluss der Mannschaft aus der Landesliga  und steht als 1. Absteiger fest.  Die bislang geschossenen Wettkämpfe werden alle annulliert und aus der Mannschaftstabelle gestrichen. Die Einzelergebnisse der Gegner werden weiterhin in der Einzelwertung und Setzliste gewertet.    12.  Startgeld    12. 1 Das Startgeld pro gemeldeter Mannschaft in der Landesliga beträgt  150,00 €. 12. 2 Das Startgeld ist nach Erhalt der  Landesliga - Unterlagen sofort auf  das Ligakonto des BSB`s einzuzahlen. 12. 3 Das Startgeld  für jede teilnehmende Mannschaft am Aufstiegskampf  
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beträgt 50,00 € und ist vor Ort an den Wettkampfleiter zu zahlen.    13.  Ehrungen    13. 1 Die 1. platzierte Mannschaft der jeweiligen Landesliga erhält den  Titel Landesmannschaftsmeister in der offenen Klasse. 13. 2 Die jeweils 1. platzierten Mannschaften  erhalten den Wanderpreis  des BSB`s. 13. 3 Die Mannschaftsschützen der jeweils ersten 3 Mannschaften der  Landesliga erhalten Medaillen. 13. 4 Alle Mannschaften erhalten Wandteller mit ihrer Platzierung. 13. 5 Die ersten fünf Einzelschützen der Landesliga Luftgewehr, Luftpistole  und LG-Auflage/ LP-Auflage erhalten Pokale. In die Einzelwertung kommen nur Schützen die 50% und mehr der  Wettkämpfe bestritten  haben. 13. 6 Auf schriftlichen Wunsch werden Teilnehmerplatzierungsurkunden  ausgegeben.
 
Anlage 1 Meldung Verein
 
 
Reiner Schmid
 
Referent  Landesliga  des  BSB`s
 
Beschlossen  vom  Sportausschuss  des  BSB`s  am  15.Oktober 2016